Mindestalter:
Mindestalter, um den Antrag zu stellen: 17 ½ Jahre.
Dokumente die dem Antrag beizufügen sind:
1. Rezentes ärztliches Attest (nicht älter als 3 Monate)
2. Rezentes Passbild (45×35 mm.)
3. Rezenter Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als 3 Monate), ausgestellt vom
Herkunftsland, wenn der Antragsteller noch keine 5 Jahre in Luxemburg wohnt.
4. Steuermarke (timbre de chancellerie) € 30,00.
5. Photokopie eines gültigen Ausweisdokumentes.
6. Rezenter Auszug aus dem Luxemburger Strafregister (nicht älter als 3 Monate),
nur für Volljährige.
7. Unterschrift und Kopie eines gültigen Ausweispapiers eines Erziehungsberechtigten
(falls der Antragsteller minderjährig ist)
Der Führerschein Klasse B berechtigt zum lenken folgender Fahrzeuge:
• Personenkraftwagen (PKW) < 9 Insassen (Fahrer inbegriffen) mit einer
höchstzulässigen Gesamtmasse < 3500 kg.
• Lieferwagen mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse < 3.500 kg.
• Taxi (nach der Stagezeit) < 9 Sitzplätze
• Arbeitsmaschine mit einer Eigenmasse < 12.000 kg. unter der Bedingung nicht schneller als 40 km/h zu fahren
• Traktor
* Quad (Vierrädriges Kraftfahrzeug)
sowie Fahrzeuge die angemeldet sind als 2-, 3-, und 4rädriges Mofa
An einen PKW oder Lieferwagen dürfen Sie ankuppeln:
* Einen Anhänger mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse < 750 kg. auch wenn die
höchstzulässige Gesamtmasse der gekuppelten Fahrzeuge 3.500 übersteigt.
* Einen Anhänger mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse > 750 kg. unter der
Bedingung, dass die Gesamtmasse der gekuppelten Fahrzeuge < 3.500 kg. ist.
Welchen Führerschein für welchen Anhänger? (Ab 19.JANUAR 2013):
Höchstzulässige Gesamtmasse Zugfahrzeug |
Höchstzulässige Gesamtmasse Anhänger |
Höchstzulässige Gesamtmasse Fahrzeuggespann |
Führerschein Klasse |
Ausbildung in der Fahrschule |
Examen Theorie |
Examen Praxis |
< 3.500 kg. |
< 750 kg. |
< 4.250 kg. |
B |
Nein |
Nein |
Nein |
< 3.500 kg |
> 750 kg. |
< 3.500 kg. |
B |
Nein |
Nein |
Nein |
< 3.500 kg |
> 750 kg. |
Zwischen 3.500 und 4.250 kg. |
B96 |
7 Stunden |
Nein |
Nein |
< 3.500 kg |
< 3.500 kg. |
< 7.000 kg. |
B+E |
2x Theorie + 4x Praxis |
Ja |
Ja |
Mindestanzahl der Theoriestunden:
• 12 Stunden
• 6 Stunden, falls der Kandidat bereits einen Führerschein einer anderen Kategorie besitzt.
Mindestanzahl der Praxisstunden:
• 16 Stunden
Aushändigung des Führerscheins:
Das bestehen der praktischen Prüfung wird auf dem “certificat d’apprentissage” bescheinigt.
Dieses Dokument gilt nur für 2 Wochen und nur auf luxemburgischem Territorium bis zur
Ausstellung des Führerscheins auf Probe.
Der Führerschein auf Probe ist 24 Monate gültig.
Die Ausstellung des endgültigen Führerscheins ist an die Bedingung einer Teilnahme an einem praktischen Fahrsicherheitslehrgang im “Centre de Formation pour Conducteurs” gebunden, frühestens 3 Monate nach dem Bestehen der praktischen Prüfung.
Nach der Probezeit und dem Fahrsicherheitslehrgang wird der endgültige Führerschein B ausgestellt.
Verlängerung des Führerscheins:
Der Führerschein der Kategorie B muss alle 10 Jahre verlängert werden bis zum 70. Lebens Jahr des Inhabers.
Ab dem Alter von 70 Jahren des Inhabers wird der Führerschein für jeweils 5 Jahre verlängert.
Ab dem Alter von 80 Jahren muss der Antrag auf Verlängerung alle 2 Jahre neu gestellt werden.
Dokumente, die dem Antrag auf Verlängerung beizufügen sind:
• Rezentes ärztliches Attest (nicht älter als 3 Monate) bei Verlängerung nach dem 60. Lebensjahr
• Rezentes Passbild (45×35 mm.)
• Steuermarke (Timbre de chancellerie), € 30,00.