Führerschein der Klasse B, mit Fahrbegleitung (Conduite Accompagnée).

Mindestalter, um den Antrag zu stellen:
17 Jahre.

Dokumente die dem Antrag beizufügen sind:
1. Rezentes ärztliches Attest (nicht älter als 3 Monate)
2. Rezentes Passbild (45×35 mm.)
3. Rezenter Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als 3 Monate),  ausgestellt vom
Herkunftsland, wenn der Antragsteller noch keine 5 Jahre in Luxemburg wohnt.
4. Steuermarke (timbre de chancellerie) € 30,00.
5. Photokopie eines gültigen Ausweisdokumentes.
6. Rezenter Auszug aus dem Luxemburger Strafregister (nicht älter als 3 Monate),
nur für Volljährige.
7. Unterschrift und Kopie eines gültigen Ausweispapiers eines Erziehungsberechtigten
(falls der Antragsteller minderjährig ist)


Dokumente, die dem Antrag zusätzlich beizufügen sind:

* Spezialversicherung für das (die) Fahrzeug(e), das (die) zum Fahren mit Begleitung benutzt
   wird (werden)

 

Der Führerschein Klasse B berechtigt zum lenken folgender Fahrzeuge:
• Personenkraftwagen (PKW) < 9 Insassen (Fahrer inbegriffen) mit einer
höchstzulässigen Gesamtmasse < 3500 kg.
• Lieferwagen mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse < 3.500 kg.
• Taxi (nach der Stagezeit) < 9 Sitzplätze
• Arbeitsmaschine mit einer Eigenmasse < 12.000 kg. unter der Bedingung nicht schneller als 40    km/h zu fahren
• Traktor
* Quad (Vierrädriges Kraftfahrzeug)
sowie Fahrzeuge die angemeldet sind als 2-, 3-, und 4rädriges Mofa

An einen PKW oder Lieferwagen dürfen Sie ankuppeln:
* Einen Anhänger mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse < 750 kg. auch wenn die
höchstzulässige Gesamtmasse der gekuppelten Fahrzeuge 3.500 übersteigt.
* Einen Anhänger mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse > 750 kg. unter der
Bedingung, dass die Gesamtmasse der gekuppelten Fahrzeuge < 3.500 kg. ist.

 

Welchen Führerschein für welchen Anhänger? (Ab 19.JANUAR 2013):

Höchstzulässige Gesamtmasse Zugfahrzeug

Höchstzulässige Gesamtmasse Anhänger

Höchstzulässige Gesamtmasse Fahrzeuggespann

Führerschein Klasse

Ausbildung in der Fahrschule

Examen Theorie

Examen Praxis

< 3.500 kg.

< 750 kg.

< 4.250 kg.

B

Nein

Nein

Nein

< 3.500 kg

> 750 kg.

< 3.500 kg.

B

Nein

Nein

Nein

< 3.500 kg

> 750 kg.

Zwischen 3.500 und 4.250 kg.

B96

7 Stunden

Nein

Nein

< 3.500 kg

< 3.500 kg.

< 7.000 kg.

B+E

2x  Theorie + 4x Praxis
Stunden

Ja

Ja

 


Mindestanzahl der Theoriestunden:

•  12 Stunden
•    6 Stunden, falls der Kandidat bereits einen Führerschein einer anderen Kategorie besitzt.


Mindestanzahl der Fahrstunden:

• 12 + 4 Stunden


Der Begleiter:

Der Begleiter muss folgende 2 Bedingungen erfüllen:
* Im Besitz eines Führerscheins der Klasse B seit mindestens 6 Jahren sein
* Anhand eines Auszugs aus dem Strafregister nachweisen, dass er nicht für ein Vergehen
   gegen die Straßenverkehrsordnung verurteilt worden ist, und auch nicht, im Lauf der
vergangenen 5 Jahre, mit einem behördlichen oder gerichtlichen Fahrverbot belangt worden
ist.

* Der Fahrbegleiter muss kein Familienmitglied sein.
* Beide Elternteile und Verwandte des 1. oder 2. Grades können zusammen für einen
   Bewerber die Aufgabe des Begleiters übernehmen. Außer den Eltern und den Verwandten 1.
und 2. Grades darf niemand für mehr als einen Bewerber gleichzeitig Begleiter sein.

Voraussetzungen, um zur Fahrbegleitung zugelassen zu werden:
* Der Kandidat muss den theoretischen Teil der Führerscheinprüfung bestanden haben
* Der Kandidat muss mindestens 12 Fahrstunden in der Fahrschule absolviert haben
* Der Begleiter muss an mindestens 2 dieser Fahrstunden teilgenommen haben. Diese
   Bedingung entfällt, wenn der Begleiter innerhalb der letzten 3 Jahre bereits eine
Fahrbegleitung gemacht hat. 

* Der Fahrschülerausweis (certificat d’apprentissage) muss für das Fahren mit Begleitung gültig
   sein.

Voraussetzungen, die das Fahrzeug beim Fahren mit Begleitung zu erfüllen hat:
* Das Fahrzeug muss der Führerscheinklasse B entsprechen
* Das Fahrzeug muss hinten durch das Zeichen    gekennzeichnet sein.
* Die Sécurité Routiere rät, das Fahrzeug mit einem zweiten Innenrückspiegel auszustatten.


Regeln, die bei der Fahrbegleitung einzuhalten sind:

* Juristisch gesehen, gilt der Begleiter als alleiniger Fahrer.
   Er muss vorne im Fahrzeug Platz nehmen.
* Die Fahrbegleitung ist zwischen 23 Uhr und 6 Uhr verboten.
* Die Fahrbegleitung außerhalb der Landesgrenzen ist verboten.
* Der Begleiter:
   muss jederzeit seinen Berechtigungsausweis (carte de légitimation) vorweisen können.
muss einen schriftlichen Bericht über die Fortschritte des Kandidaten verfassen.

* Der Kandidat:
   muss seinen Fahrschülerausweis und seinen Personalausweis vorweisen können.

Vorbereitung auf die praktische Prüfung:
* Vor der Prüfung muss jeder Kandidat mindestens 4 weitere Fahrstunden in der Fahrschule
   absolvieren.
* Der Begleiter muss dem Fahrlehrer seinen schriftlichen Bericht vor den 3 letzten Fahrstunden
   die der Prüfung vorangehen, vorlegen.
* Fällt der Kandidat bei der praktischen Prüfung durch, muss er zunächst 5 weitere
Fahrstunden in der Fahrschule nehmen, bevor er die Fahrbegleitung fortsetzen kann.
* Bevor er sich wieder der Prüfung stellt, muss er mindestens noch 3 zusätzliche
Fahrstunden nehmen.

Aushändigung des Führerscheins:
Das bestehen der praktischen Prüfung wird auf dem “certificat d’apprentissage” bescheinigt.
Dieses Dokument gilt nur für 2 Wochen und nur auf luxemburgischem Territorium bis zur
Ausstellung des Führerscheins auf Probe.
Der Führerschein auf Probe ist 24 Monate gültig.
Die Ausstellung des endgültigen Führerscheins ist an die Bedingung einer Teilnahme an einem praktischen Fahrsicherheitslehrgang im “Centre de Formation pour Conducteurs” gebunden, frühestens 3 Monate nach dem Bestehen der praktischen Prüfung.
Nach der Probezeit und dem Fahrsicherheitslehrgang wird der endgültige Führerschein B ausgestellt.

 

Verlängerung des Führerscheins:
Der Führerschein der Kategorie B muss alle 10 Jahre verlängert werden bis zum 70. Lebens Jahr des Inhabers.
Ab dem Alter von 70 Jahren des Inhabers wird der Führerschein für jeweils 5 Jahre verlängert.
Ab dem Alter von 80 Jahren muss der Antrag auf Verlängerung alle 2 Jahre neu gestellt werden.

Dokumente, die dem Antrag auf Verlängerung beizufügen sind:
• Rezentes ärztliches Attest (nicht älter als 3 Monate) bei Verlängerung nach dem 60. Lebensjahr
• Rezentes Passbild (45×35 mm.)
• Steuermarke (Timbre de chancellerie), € 30,00.